Die Auswanderung nach Übersee
Von Roger Schaub
Schon Anfang 18. Jahrhundert haben einzelne Landsleute ihr Glück jenseits des «Grossen Wassers» gesucht.
L’émigration outre-mer dans le 18e et 19e siècle.
Trotz der Verbote der Obrigkeit von 1749 und 1771 wanderten in den Hungerjahren 1772 und 1803 je etwa 280 Personen vor allem aus den oberen Ämtern (Bezirke Sissach und Waldenburg) aus.
Malgré les interdictions des autorités de 1749 et 1771, environ 280 personnes, principalement issues des districts supérieurs (districts de Sissach et Waldenburg).
20.1.1862 Auswandererbrief aus National USA, über New York mit der Hapag, Dampfer «Bavaria» (8.2.) über Hamburg (25.2) nach Gelterkinden (28.2.) an Tierarzt Handschin. Der Brief war 39 Tage unterwegs. Transatlantische Postverbindung über Hamburg gemäss dem Postvertrag vom Juni 1857 zwischen Hamburg und den Vereinigten Staaten von Amerika. Stempel Rückseite: NEW YORK HAMB. PKT. PAID, Rund und Oval-Stempel Hamburg, Rundstempel Basel.
Lettre d’émigrant en provenance des États-Unis, via New York avec la Hapag, paquebot « Bavaria » (8.2.) via Hambourg (25.2.) à destination de Gelterkinden (28.2.) au vétérinaire Handschin. La lettre a mis 39 jours pour arriver à destination.
28.6.1865 Auswandererbrief aus San Francisco, Kalifornien USA, über New York mit British Packet Paid über Aachen, grüner Kastenstempel 18.8. mit Badischer-Bahnpost bis Basel 19.8. (rückseitige Durchgangsstempel). An Anna Speiser in Wintersingen ASt. 20.8. Der Brief war 54 Tage unterwegs. Porto: 35 cts, roter Rundstempel zeigt das Inlandsporto für USA an (12 cts). Taxvermerke blau 4 Kreuzer und rot 3.
Lettre d’émigrant depuis San Francisco, Californie, États-Unis, via New York avec British Packet Paid via Aix-la-Chapelle, cachet vert 18.8. avec la poste ferroviaire badoise jusqu’à Bâle 19.8. (cachet de transit au verso). À Anna Speiser à Wintersingen ASt. 20.8. La lettre a mis 54 jours pour arriver à destination.
In den bösen Jahren 1816|1817 verliessen zusammen 480 Leute aus dem ganzen Kanton ihre Heimat. Als in der Teuerungszeit von 1846|1847 das Auswanderungsfieber wieder stieg, huldigten viele Gemeinden einer herzlosen Abschiebungspolitik, indem sie Krüppel, Bettler und Sträflinge zur Auswanderung veranlassten und einen Beitrag an die Reisekosten leisteten. Anderseits erliessen die Kantonsbehörden Warnungen vor unüberlegter Auswanderung unbemittelter Bürger.
In den 1860er- und 1870er-Jahren war Nordamerika das Hauptziel unserer Auswanderer, denn der Sezessionskrieg hatte die amerikanische Bevölkerung in solch furchtbarem Masse dezimiert, dass es überall an Arbeitskräften fehlte.
Zu Ende der 1870er- und zu Anfang der 1880er-Jahre erreichte der überseeische Wanderstrom eine bis jetzt nie gesehene Stärke, was mit der landwirtschaftlichen Umwälzung, den Missjahren und der grossen Zahl der Konkurse jener Zeit in Verbindung zu bringen ist; denn tatsächlich stellte die Bauersame das Gros der Auswanderer.
Im Laufe des 19. Jahrhunderts dürften ca. 12’000 Baselbieter nach Amerika ausgewandert sein. Nicht nur Arme, sondern auch bemittelte und unternehmungslustige junge Leute suchten dort eine neue Heimat. Wenn sich der Auswanderungssturm nach und nach gelegt hat, so ist dies dem Verkehrswesen und besonders der Einbürgerung von Grossindustrie zu verdanken.
Die Auswanderer
Den Auswanderern wurde von der Gemeinde oft ein Reisegeld ausgerichtet. Nicht alle fanden im «gelobten Land» ihr Glück.
Die Gemeinden gewährten den Auswanderern mit ihren zum Teil bis neunköpfigen Familien auf Ersuchen hin eine Auswanderungsunterstützung von bis zu CHF 1’800, wovon der grösste Teil als Bevorschussung zu verstehen war. Die Gemeinden verkauften Parzellen des Gemeindelandes, um aus dem Erlös das notwendige Geld aufzubringen. Andere verganteten ihre Liegenschaften, um die Überfahrt und den Neubeginn in einem unbekannten Land zu finanzieren. Um 1882 kostete eine Reise von Basel nach New York ca. CHF 135 pro Person.
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Bekanntmachung des Regierungsrates 1845
«Die Veranlassung zu den meisten Auswanderungsfällen, namentlich nach Nordamerika, beruht in der Regel hauptsächlich auf der Hoffnung, sei es eines leichten Erwerbes von Grundeigentum zu sehr niederem Preise, sei es eines vorteilhaften Gewerbsbetriebs in einem Lande, wo vermöge der verhältnismässig dünnen Bevölkerung einerseits eine grosse Masse kulturfähigen, wiewohl noch im Naturzustande befindlichen Bodens, dem Landbauer einen reichen Lohn seines Fleisses, und anderseits der Mangel handwerklicher Personen dem Gewerbstätigen sichere Beschäftigung gegen gute Bezahlung, wohl auch die Gründung eines gewinnreichen selbständigen Etablissements in Aussicht stellen.»
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Bekanntmachung des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft, betreffend die Auswanderung nach Nordamerika am 25. Oktober 1845.
«Werteste Mitbürger!
Um Land anzukaufen oder um irgend eine Einrichtung zu treffen, bedarf es, wenn auch nur einer mässigen Summe, doch gewiss des baren Geldes; auch solche, welche als Arbeiter, Taglöhner usw. bei Meistern ein Unterkommen suchen, haben sich desfalls oft während längerer Zeit umzusehen, sind mitunter auch genötigt, weite Reisen ins Innere zu unternehmen, wo arbeitsame Hände am meisten gesucht sind, und so ist auch für diese der Besitz eigener Geldmittel unerlässlich, um bis nach gefundener Beschäftigung ihr Leben fristen zu können. Es ist daher ein beklagenswerter Leichtsinn, wenn die Vorsicht eines Auswanderers sich nicht auch auf solche Berechnungen erstreckt, sondern, wie leider nur allzu oft geschieht, lediglich auf die Reisekosten und Ueberfahrtsbedürfnisse sich beschränkt. Kann sich ein solcher Leichtsinn aber schon an ledigen Personen rächen, um wie verhängnisvoller muss nicht die Lage eines Familienvaters werden, der nach überstandenen Mühseligkeiten der Reise, ohne Mittel den Bedürfnissen seiner Familie auf so lange zu genügen hat, bis sich ihm irgend eine Aussicht eröffnet haben wird. Er kann nicht rückwärts noch vorwärts und muss dem grenzenlosesten Elend erliegen da, wo es ihn befallen hat, wenn nicht ausserordentliche Hilfe ihn davon befreit. Auf diese kann aber vernünftigerweise an einem Orte nicht gerechnet werden, wo sozusagen tagtäglich ganze Massen solcher Unglücklicher das öffentliche Erbarmen in Anspruch nehmen. Dass aber derartige beklagenswerte Fälle sich leider nur allzu häufig ereignen, ist durch eine vom hohen Vororte uns mitgeteilte Depesche des Schweizerischen Konsuls in New York vom 2. September 1845 zur traurigen Gewissheit erhoben.
Wir sehen uns daher auch veranlasst, unser Publikum auf diesen Gegenstand mit Nachdruck aufmerksam zu machen, auch gleichzeitig sämtlichen Gemeindevorstehern die Pflicht zu überbinden, bei künftigen Emigrationen die Betreffenden mit all den genannten Nachteilen, welche den unvorsichtigen Auswanderer bedrohen, vertraut zu machen.»
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Quellen
Staatsarchiv Basel-Landschaft Liestal, Heimatkunden Basel Landschaft, Buch «Basel-Landschaft in alten Dokumenten», Band 2|3
Das Wappen des Kantons Basel-Landschaft ist ein nach rechts gerichteter roter Krummstab auf weissem (heraldisch: silbernem) Feld, Baselstab genannt. Drei Querbalken unterbrechen diesen Stab, der oben sieben sogenannte Krabben (Punkte) enthält, nach unten breiter wird und in drei Zacken ausläuft. Die Standesfarben sind Weiss und Rot. Das Wappen entspricht dem um den roten Schildrand reduzierten bürgerlichen Wappen der Stadt Liestal, existiert in der heutigen Form seit 1834 und ist seit 1947 offiziell.
