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Lesermeinungen

SBZ 12|2025 - Lesermeinung von Roberto Lopez

Sehr geehrter Herr Lopez
vielen Dank für Ihre Einwendungen zur Röntgenuntersuchung-Ateliographie in der SBZ 12|2025, die ich aber doch etwas entkräften möchte. Es ist natürlich richtig, dass es nicht alltäglich ist, eine Briefmarke zu röntgen. Wie ich in meinem Artikel in der SBZ 5|2025 geschrieben habe, bringt diese Technik für den Sammler (hohe Kosten, fehlende Zugänglichkeit) keinen Nutzen. Nur in Ausnahmefällen bei besonders wertvollen Exemplaren und divergierenden Ansichten der Prüfer könnte die Anwendung überlegt werden. Mir aber geht es darum, herauszufinden, was möglich ist und um die Erweiterung unseres Wissens in der Philatelie, auch wenn dieses theoretisch bleiben sollte.
Die Verordnungen über den Strahlenschutz in der Schweiz, in Deutschland und in Österreich unterscheiden sich praktisch gar nicht. Im 1. Abschnitt Artikel 1 der Verordnung des EDI (Eidgenössisches Departments des Innern) Stand 6. Februar 2018 werden Zweck, Geltungsbereich und Gegenstand festgehalten:
«Diese Verordnung bezweckt den Schutz vor ionisierender Strahlung von Patientinnen und Patienten, Personal sowie Drittpersonen bei der Inbetriebnahme und bei der Anwendung von medizinischen Röntgensystemen.»
Natürlich werden in der Folge auch Tiere einbezogen. Diese Verordnung gilt also nur für Menschen und Tiere. Briefmarken und ähnliche leblose Gegenstände fallen nicht darunter, wenn der Schutz des Personals und eventueller Drittpersonen gewährleistet ist. Eine indikationsbasierte Rechtfertigung der Anwendung von ionisierender Strahlung bei Menschen und Tieren ist in allen drei Ländern sinnvollerweise zwingend vorgeschrieben. Bei Briefmarken ist das nicht der Fall, da sie als leblose Dinge nicht Gegenstand der Strahlenschutzverordnung sind. Jedes Jahr veröffentlicht Siemens Healthineers, die Gesundheitssparte der Firma Siemens, einen sehr schönen Kalender mit Röntgenaufnahmen von Gegenständen aller Art. Von gebrauchten Bergschuhen über Kuhglocken bis zu Kristallstufen wird hier alles untersucht, auch dafür braucht es keinen Grund und schon gar keine indikationsbasierte Rechtfertigung.
Eine «strahlenlose» Alternative dazu gibt es derzeit nicht, auch die von Dr. Burkhardt 2012 verwendete Methode XRF arbeitet mit abgeschwächter Röntgenstrahlung. Für unsere geschätzten Briefmarken besteht jedenfalls kein Gesundheitsrisiko.

Erich Andersag